Stadt Langenthal – Politik, Finanzen.
Dem Unterhaltsstau entgegenwirken
Die Stadt Langenthal hat mit der Spezialfinanzierung Nachhaltigkeit, Energie und Werterhalt (SF NEW) rückwirkend auf den 1. Dezember 2025 ein neues Gefäss geschaffen. Das Geld soll zweckgebunden eingesetzt werden, um insbesondere den Unterhaltsstau bei städtischen Liegenschaften anzugehen. Jedes Jahr werden mindestens 2,25 Millionen Franken einbezahlt.
Text: Roman Bärtschi / Bild: pj
Datum: 3. September 2026
Es ist eine dieser Fragen, welche uns alle betrifft: Wie sieht eigentlich mein Budget aus? Auch die Stadt Langenthal als öffentlich-rechtliche Körperschaft setzt sich tagtäglich mit den verfügbaren Mitteln auseinander. Eine Überraschung der schöneren Art erlebte sie dabei beim Jahresabschluss 2025: Statt des budgetierten Verlustes schlug ein Gewinn von 3,2 Millionen Franken zubuche. Dies kam unter anderem durch geringere Ausgaben beim Personalaufwand und grössere Steuereinnahmen von Firmen zustande. Ein Geldsegen, der geschickt eingesetzt werden will.
Neues Gefäss geschaffen
Das Langenthaler Parlament hat einstimmig beschlossen, den Gewinn zweckgebunden und zukunftsgerichtet einzusetzen: Das Geld fliesst in die Spezialfinanzierung Nachhaltigkeit, Energie und Werterhalt, kurz SF NEW, deren Einführung seit Längerem geplant war. Die Stadt nutzt damit ein Gefäss, welches seit 1998 in der Gemeindeverordnung des Kanton Berns vorgesehen ist. Patrick Freudiger, der bei Gründung zuständige Gemeinderat fürs Ressort Finanzen, erklärt: «Das kantonale Recht gewährt Gemeinden die Möglichkeit, durch Reglement eigene Spezialfinanzierungen zu schaffen. Diese sind zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe.» Im Vordergrund der Spezialfinanzierung steht der Werterhalt für städtische Gebäude. Teilweise besteht dort – wie hinlänglich bekannt ist – ein Unterhaltsstau, der nun dank der zweckgebundenen Mittel effizient angegangen werden kann. Die Geldmittel können so besser und über mehrere Jahre geplant werden.
Förderung der Nachhaltigkeit …
Die Mittel sollen insbesondere auch der Nachhaltigkeit und Energie zugutekommen. Die Förderung von Anschlüssen an Wärme- und Kälteverbundsysteme sowie die Energieförderung stehen dabei im Fokus. Mit dem neuen Reglement erhalten diese Fördermassnahmen eine solide rechtliche Grundlage. «Hatte die Stadt bisher jährlich 30’000 Franken für befristete Energieförderung budgetiert, stehen künftig 80’000 Franken zur Verfügung. Die Stadt kam also schon bislang ihrer ökologischen Verantwortung nach, mit dem jetzigen Reglement kann aber insbesondere der geplante Ausbau der Wärmeversorgung als Beitrag zur Energiewende zusätzlich gefördert werden», erläutert Freudiger. Besonders gefreut hat ihn, dass das Reglement in der Schlussabstimmung einen breiten Konsens von rechts bis links gefunden hat. «Meinungsverschiedenheiten gab es lediglich in Bezug auf die Voraussetzungen, unter denen nebst der jährlichen Fixeinlage von 2,25 Mio. Franken noch zusätzlich Mittel ins Budget eingestellt werden können.»
… und lokaler Unternehmen
An der bisherigen Entscheidungwegen ändert sich nichts, das Vorgehen die Sammelbudgetierung betreffend ist unverändert. Die Arbeiten werden in Absprache mit den jeweiligen Nutzerinnen und Nutzern sowie nach der Expertise der Mitarbeitenden im Fachbereich Hochbau geplant und ausgelöst. Und: «Wo nicht zwingend eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist, werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben grossmehrheitlich lokale Unternehmen beauftragt», blickt Freudiger voraus. Das Geld soll also auch lokal nachhaltig eingesetzt werden. Welche Arbeiten an welchen Gebäuden nun im Vordergrund stehen – das ist gemäss Patrick Freudiger von verschiedenen Faktoren abhängig: «Prioritär behandelt werden immer Schäden, welche sich auf die Gebäudesicherheit auswirken, sowie Schäden, welche Folgeschäden an der Gebäudesubstanz verursachen können.» Klar ist: Das budgetierte Geld wird in erster Linie für den jährlichen baulichen Unterhalt verwendet. «Dieser erfolgt nach Massgabe von Erfahrungswerten und des rechnerischen Neuwerts der Liegenschaften. Hier haben der Werterhalt und der bauliche Unterhalt für Vorhaben unter der Aktivierungsgrenze von 100’000 Franken Priorität.»
Antwort auf Kürzungen
Das neue Gefäss ist auch eine Antwort des Gemeinderats auf die jährlichen Budget-Debatten, innerhalb derer regelmässig nicht zwingende Arbeiten an städtischen Gebäuden so lange aufgeschoben wurden, bis sie plötzlich dringend wurden. Der dadurch entstandene Unterhaltsstau soll nun nachhaltig abgebaut und zugleich der Wert der Liegenschaften mindestens erhalten, wenn nicht sogar erhöht werden. Denn auch für die Stadt gilt: Richtig ausgegebenes Geld zahlt sich langfristig aus.
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