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Vorsorgeauftrag: Richtig abgesichert in der Ehe

Manchmal stellt uns das Leben innerhalb eines Augenblicks Hindernisse in den Weg, die unüberwindbar scheinen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall ist die bessere Hälfte plötzlich nicht mehr urteilsfähig. Was dann? Ehepaare verfügen zwar über gesetzliche Vertretungsrechte, alle Eventualitäten sind allerdings nicht abgedeckt. Ein Vorsorgeauftrag schafft Klarheit. Worauf es ankommt, erklärt Ihnen unsere Vorsorgespezialistin Michèle Flühmann.

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Text: Publireportage / Bilder: zvg
Datum: 17. September 2026

Vertretung gewährleisten

«Die Mehrheit der Ehepaare geht davon aus, einander in jedem Fall uneingeschränkt vertreten zu können. Das stelle ich in meinen Beratungen häufig fest. Doch die Realität sieht leider anders aus. Stösst Ihnen etwas zu und Sie sind nicht mehr urteilsfähig, darf Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner nur das Einkommen und Vermögen verwalten, welches für die Deckung Ihres Unterhaltsbedarfs notwendig ist. Häufig fallen aber grundlegende Entscheidungen ausserhalb dieser gesetzlichen Vertretungsrechte an. Und genau da kommt der Vorsorgeauftrag zum Zug: Er befugt die Vertrauensperson, die Sie schon heute für den Fall der Fälle festlegen, Sie umfassend zu vertreten. Das können übrigens auch mehrere Personen sein.»


Administration vermeiden

«Verlieren Sie Ihre Urteilsfähigkeit und Sie haben keinen Vorsorgeauftrag erstellt? Dann muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Rechtshandlungen Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners, die nicht unter das gesetzliche Vertretungsrecht fallen, zustimmen. Das heisst, für den Verkauf einer Liegenschaft oder die Eröffnung einer Bankbeziehung sind viele Nachweise notwendig. Diese administrative Arbeit kann nervenaufreibend und belastend sein — insbesondere in einer schwierigen Zeit.»


Zwei Fliegen mit einer Klappe

«Mit einem Vorsorgeauftrag schlagen Sie also zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits entlasten Sie Ihre Liebsten, wenn eine solche Situation tatsächlich eintrifft. Andererseits hinterlegen Sie Ihre Interessen. Im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit bekommen Sie also das, was Sie sich gewünscht haben.»


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Die Liebe zwischen zwei Personen kennt keinen Unterschied. Die Vorsorgeregelung dagegen schon. Richtig absichern und frühzeitig regeln lautet die Devise. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einem Vorsorgeauftrag ankommt und wie Sie für Ihre Liebsten Regelungen treffen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

http://bernerlandbank.ch/vorsorgeauftrag

Michèle Flühmann, Vorsorgespezialistin

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